Promotionsordnung
Exposé
Eine Entscheidung über die Betreuung einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit, insbesondere bei einem Dissertationsvorhaben, setzt zunächst ein ausführliches Exposé (ca 10-15 Seiten) (im engl. "Proposal") voraus.
Darin sollte auf die folgenden Punkte eingegangen werden, die auch bei Bewerbungen bei Stiftungen gefordert werden.
- Arbeitstitel und Kurzbeschreibung (1/2 Seite)
- Problemstellung / Fragestellung und Zielsetzung (wozu ein Beitrag geleistet werden soll..., persönliches Erkenntnisinteresse, etwaige Vorarbeiten)
- Relevanz des Themas und Stand der Forschung (auf welche theoretischen Ansätze beziehe ich mich , welche Literatur wird herangezogen....)
- methodische Überlegungen zur Durchführung der Arbeit
- Vorläufige Gliederung (Darstellung der Untersuchungschritte)
- Zeitplan (etwaige Meilensteine ..)
- (evtl. offene Fragen / mögl. "Fallstricke")
- Literaturliste

Betreuungsverhältnis
Dem Promotionsverhältnis wischen Betreuer und Doktorand/-in kommt ein besondere Bedeutung zu. Darauf verweist auch das Best-Practice-Papier wischen Thesis – Interdisziplinäres Netzwerk für Promovierende und Promovierte e.V. und dem Deutschen Hochschulverband.
2. Der Betreuer nimmt nicht mehr Doktoranden an als er in der Lage ist, adäquat wissenschaftlich zu betreuen.Hier das vollständige Papier zum Download
4. Betreuer und Doktorand sollen zu Beginn der Promotionsphase eine Promotionsvereinbarung treffen. In dieser sollen die Essentialia des Promotionsverhältnisses festgehalten werden.
11. Betreuer und Doktorand überprüfen anhand regelmäßiger Treffen, dass die vereinbarten Ziele des Zeitplans eingehalten werden. Bei diesen Zusammenkünften stellt der Doktorand dem Betreuer seine Ergebnisse vor. Der Betreuer bewertet sie gemeinsam mit dem Doktoranden auf ihre Güte. Hierdurch erhält der Doktorand Sicherheit über die Validität einer Forschungsansätze (...)
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